Rechtsprechung
   RFH, 05.01.1938 - VI 743/37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1938,413
RFH, 05.01.1938 - VI 743/37 (https://dejure.org/1938,413)
RFH, Entscheidung vom 05.01.1938 - VI 743/37 (https://dejure.org/1938,413)
RFH, Entscheidung vom 05. Januar 1938 - VI 743/37 (https://dejure.org/1938,413)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1938,413) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 17.03.1960 - IV 178/58 U

    Tätigkeit der für ein Revier bestellten Seelotsen als Gewerbebetrieb - Geltung

    Die Rechtsprechung sehe insbesondere diejenigen Tätigkeiten als freiberufliche an, die im öffentlichen Interesse ausgeübt würden, so die Tätigkeit der Fleischbeschauer (Urteil des Reichsfinanzhofs VI 743/37 vom 5. Januar 1938, RStBl 1938 S. 429).

    Dem vom Finanzgericht angeführten, die Fleischbeschauer betreffenden Urteil des Reichsfinanzhofs VI 743/37 vom 5. Januar 1938 (a.a.O.) kommt, worauf die Rb. zutreffend hinweist, für den vorliegenden Fall keine Bedeutung zu.

    Wettbewerbsbeschränkungen und Regelungen des Entgeltes nach von öffentlichen Behörden erlassenen Gebührenordnungen gibt es auch bei anderen Berufsarten, die unstreitig als Gewerbebetriebe, und zwar auch im steuerlichen Sinne, anzusehen sind, so z.B. bei den Schornsteinfegermeistern (vgl. für diese das oben angeführte Urteil des Reichsfinanzhofs VI 743/37 vom 5. Januar 1938, a.a.O.).

  • BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U

    Gewerbesteuerpflicht der gewerbsmäßigen Artistenvermittler - Merkmale eines

    Es könne auch kein Vergleich mit dem Fleischbeschauer gezogen werden, für den der Reichsfinanzhof in dem Urteil VI 743/37 vom 5. Januar 1938 (RStBl 1938 S. 429) die Gewerbesteuerpflicht verneint habe.

    Da nach alledem beim Stellenvermittler das Bestreben im Vordergrund stehe, unter Ausnutzung kaufmännischer Kenntnisse und Erfahrungen durch Ausübung der Vermittlertätigkeit Gewinne zu erzielen, habe das Finanzamt zutreffend auf die Entscheidungen hingewiesen, in denen Reichsfinanzhof und Bundesfinanzhof gewisse Berufe als gewerbliche angesehen hätten, obwohl auch diese Berufe teilweise erheblichen sachlichen Bindungen unterlägen (vgl. das vorerwähnte Urteil VI 743/37 vom 5. Januar 1938 wegen der dort genannten Bezirksschornsteinfegermeister; das Urteil VI 126/40 vom 22. Mai 1940, RStBl 1940 S. 643, betreffend die Gerichtskostenmarkenverkäufer, und das Urteil I 250/54 U vom 13. September 1955, BStBl 1955 III S. 325, Slg. Bd. 61 S. 329, betreffend die vereidigten Kursmakler).

  • BFH, 31.01.1956 - I 203/54 U

    Tätigkeit der Viehkastrierer als Gewerbebetrieb - Abgrenzung eines

    Fleischbeschauer würden zur Gewerbesteuer nicht herangezogen, weil die Rechtsprechung eine Besonderheit darin sehe, daß sie in gewissem Umfang an der öffentlichen Gewalt teilnähmen (Urteil des Reichsfinanzhofs VI 743/37 vom 5. Januar 1938, Slg. Bd. 43 S. 77, Reichssteuerblatt S. 429).

    Die Fleischbeschauer sind in dem vom Finanzgericht erwähnten Urteil des Reichsfinanzhofs VI 743/37 nicht, wie der Bf. annimmt, von der Gewerbesteuer freigestellt worden, weil die Fleischbeschau ein Teil der tierärztlichen Tätigkeit ist, sondern weil die Fleischbeschauer in gewissem Umfang an der öffentlichen Gewalt teilnehmen.

  • BFH, 30.11.1965 - I 157/63 U

    Ausübung eines Gewerbes als Künstleragent

    Der Reichsfinanzhof hat nicht allgemein, sondern nur in besonders gelagerten Fällen eine im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit nicht mehr als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr angesehen (vgl. Urteile VI 743/37 vom 5. Januar 1938, RStBl 1938 S. 429; VI 214/38 vom 27. April 1938, RStBl 1938 S. 734).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht